Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit Fördermitteln zur Pflege 4.0
Mit Fördermitteln zur Pflege 4.0
Deutschland pflegt sich wund. Seit Jahren steigt die Anzahl Pflegebedürftiger stärker als die der überarbeiteten Pflegekräfte. Mithilfe der Digitalisierung sollen die Beschäftigten im Gesundheitswesen entlastet und die Betreuung von Patienten verbessert werden. Der Staat schafft nun auch die nötigen Voraussetzungen, um Fördermittel zu beantragen. Mit welchen konkreten Maßnahmen Pflegeheime und Krankenhäuser den Sprung in die Digitalisierung schaffen und wie die entsprechenden Lösungsansätze gefördert werden, das erfahren Sie jetzt.
Mit Einführung der Pflegestärkungsgesetze keimt auch wieder die Hoffnung auf ein effizientes und nachhaltiges Pflegesystem in Deutschland. Mit dem Upgrade auf Pflege 4.0 soll vieles noch besser werden. Dabei sind höhere Löhne und mehr Fachkräfte aus dem Ausland genauso wichtig für die professionelle Pflege wie die längst überfällige Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Intra- und internetbasierte Innovationen werden vor allem in den informativen und kommunikativen Bereichen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zwei große Vorteile mit sich bringen:
Sowohl Krankenhäuser als auch andere vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen die Erfolgschancen der digitalen Transformation für sich nutzen, um auch noch in Zukunft strategische Wettbewerbsvorteile schaffen zu können. Dabei liegt der Fokus klar auf der Zeit- und Aufwandsersparnis. Elektronische Patientenakten, DECT-Alarm-Systeme, Videosprechstunden und vernetzte Monitoringsysteme sind Beispiele der digitalen und technischen Ausrüstungsmöglichkeiten, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens möglich machen.
Kommunikationswege müssen vor allem schnell, zuverlässig und im digitalen Zeitalter auch mobil sein. Multimedia-Applikationen für Videotelefonie, Instant-Messagingplattformen und weltweite Web-Kollaboration-Lösungen bieten gleichermaßen für Pflegekräfte und Patienten eine Möglichkeit effizienter miteinander in Kontakt zu treten, sich zu organisieren, virtuell zusammenzuarbeiten oder Notfälle schneller an die richtige Stelle weiterzuleiten.
Die Digitalisierung im Krankenhaus oder im Pflegeheim kann ohne eine Verbesserung der IT nicht ermöglicht werden. Zahlreiche Prozesse in Pflegeeinrichtungen laufen digital ab und die Strukturierung von Big Data in der professionellen Pflege wird mehr und mehr zur Herkulesaufgabe. Auch für ambulante Dienstleister ist modernes Mobile-Networking unerlässlich geworden. Wer tagtäglich mit einer Vielzahl an hochsensiblen, digitalisierten Patientenakten zu tun hat, wird um eine zeitgemäße Absicherung der LAN- und WLAN-basierten Kommunikations- und Datenströme keinen Bogen machen können.
Wer die Digitalisierung im Gesundheitswesen anstrebt, muss über zeitgemäße Alarm- und Notrufsysteme nachdenken. In Krankenhäusern und Pflegeheimen stehen Notfälle im Sekundentakt an der Tagesordnung. Pflegebedürftige verirren sich, brauchen Medikamente oder stürzen und liegen am Boden. Dagegen helfen Sensoren zur Sturzerkennung, Lichtrufanlagen oder digitale Anwendungen zur Lokalisierung von Personen. Einen ebenso großen Nutzen bringen diese Alarmsysteme für Pflegebedürftige, die sich in ihrem eigenen Zuhause ambulant oder von Familienmitgliedern pflegen lassen.
Moderne Informationssysteme können die Digitalisierung von Krankenhäusern, Pflegeheimen und beim Betreuten Wohnen unterstützen. Sie können beispielsweise bei der Leistungserfassung für Bewohner und Patienten nützlich sein. Dank Videokonferenzen wird es für Pflegekräfte einfacher an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen oder in Gesprächen über VOIP-Plattformen Patienten- und Vitaldaten aller Art in Echtzeit in die Akten einzubinden.
Und zwar gleich im doppelten Sinne. Durch Videotelefonie können sich Pflegebedürftige öfter mit der Familie daheim oder Freunden am Bildschirm unterhalten. Auch Gottesdienste können so live in das Zimmer von Heimbewohnern übertragen werden. Außerdem wird es für die verstaubten Röhrenfernseher Zeit Platz für smartes Entertainment-TV zu schaffen, denn Pflegebedürftige jeden Alters werden immer affiner im Umgang mit den neuen digitalen Medien und wollen Fernsehsendungen aufnehmen, Newsletter lesen und im Internet shoppen.
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser stehen vor immer neuen Herausforderungen. So müssen laut der neuen Gesetzeslage in der Pflege stetig strukturierte Qualitätsberichte angefertigt, sicherere Übermittlungsverfahren implementiert und bisher analoge Arbeitsbereiche in die Telemedizin, eHealth und mHealth transformiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit stellt innerhalb der neuen Pflegegesetze nicht nur Anforderungen an die professionelle Pflege, sondern schafft mit entsprechenden Fördermitteln auch besondere (finanzielle) Anreize für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Erst im Oktober 2020 wurde innerhalb des Krankenhauszukunftsgesetzes beschlossen, dass bis zum Jahr 2024 bis zu zwei Milliarden Euro zur Fortführung der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit diesen Mitteln können Krankenhäuser Anträge auf Förderungen für folgende Projekte stellen:
Weiterhin wurde der Krankenhauszukunftsfond ins Leben gerufen, in dem Krankenhäuser für Projekte zur Verbesserung der IT und Informationssicherheit und weiterer notwendiger Investitionen zur Digitalisierung in der Pflege einen Antrag auf Fördermittel von insgesamt drei Milliarden Euro stellen dürfen. Der Staat hat die Versorgungslücke in der Pflege offensichtlich erkannt und reagiert.
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können sich hinsichtlich der Finanzierung ihrer digitalen Transformation nicht nur auf Fördermittel vom Staat verlassen. Unternehmen wie BVG Communication Technologies, die sich auf moderne Lösungen in IT und Telekommunikation spezialisiert haben, übernehmen den kompletten Prozess von der Beratung bis zur Implementierung und Wartung und befreien somit die Pflegebetriebe von zahlreichen Verantwortlichkeiten. Außerdem gehören flexible Finanzierungsmodelle zum Angebot, die sich exakt auf die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen. Dabei können Pflegebetriebe, die in die Digitalisierung investieren, durch folgende Maßnahmen von einer Kostenentlastung profitieren:
Fördermittel sind nicht immer monetärer Natur, sondern können innerhalb des Digitalisierungsprozesses auch die Zeit- und Aufwandsersparnis bedeuten, die durch das Full-Service-Angebot aus einer professionellen Hand ermöglicht wird.
Pflegebetriebe stellen zuerst eine Bedarfsanmeldung im zuständigen Land. Die Formulare dafür finden Betriebe online auf der Webseite des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Das Land entscheidet dann welche Förderungen beim BAS beantragt werden und stellt im zweiten Schritt den Antrag. Als Grundvoraussetzung für eine Förderung gilt, dass sich die Länder bzw. die Einrichtungen mit mindesten 30 Prozent an den Kosten beteiligen.
Noch bis zum 31.12.2021 können Länder Anträge auf Fördermittel zur Digitalisierung in der Pflege stellen. Gefördert werden notwendige Investitionen in die
Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde 2019 beschlossen, dass Pflegeeinrichtungen mit einer 40-prozentigen Kofinanzierung von den Pflegeversicherungen unterstützt werden sollen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss für die einmalige Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung von bis zu 12.000 Euro. Insgesamt sollen pro Einrichtung Maßnahmen mit einem Wert von bis 30.000 Euro bezuschusst werden.